
Am 01.12.2011 fand im Dorfgemeinschaftshaus Allmus eine zusätzliche Gemeindevertretersitzung gemäß § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung statt.
Gemeindevertreter Oeste beantragt für die Fraktionen Bündins 90/GRÜNE und CWE einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen: "Der Gemeindevorstand wird beauftragt ein weiteres Grundstücksgutachten einzuholen betreffend eines Gründstückskaufs in Hofbieber einschließlich Abrisskosten, Erschließungskosten, Grundstücksteilungskosten".
1. Grunderwerb der Gemeinde im Ortskern von Hofbieber
a) Information und aktueller Stand
Vorsitzender Frohnapfel erteilt Herrn Reinhard das Wort zu informieren. 1. Beigeordneter Reinhard berichtet, dass er vom Gemeindevorstand als Berichterstatter benannt wurde und führt ausführlich zum Sachverhalt aus.
Nach regen Diskussionen bittet Gemeindevertreter Schneider darum, zum nächten Tagesordnungspunkt fortzuschreiten und den Ausschuss wählen zu lassen.
Vorstizender Frohnapfel fragt in die Runde, ob es noch einen Auftrag an den Gemeindevorstand von der Gemeindevertretung gibt. Dies ist nicht der Fall.
Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen zur Kenntnis.
b) Bildung und Besetzung eines Ausschusses zur Akteneinsicht (§ 50 Abs. 2 S. 2 HGO) in Sachen Grunderwerbs der Gemeinde im ORtskern von Hofbieber zwecks Ortskernsanierung
Vorsitzender Frohnapfel fordert zur Abstimmung auf, ob ein Akteneinsichtsausschuss in Sachen Grunderwerb der Gemeinde im Ortskern Hofbieber zwecks Ortskernsanierung gebildet werden soll. Dies wird beschlossen.
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag von Christoph Schneider aus jeder Partei einen Vertreter zur Bildung eines Ausschusses zur Akteneinsicht gemäß § 50, Absatz 2, Satz 2 HGO, zu benennen. Folgende Vertreter werden vorgeschlagen und auch gewählt:
Zur Vertretungsregelung gelten die Bedingungen wir für jeden anderen Ausschuss auch. Herr Frohnapfel schlägt vor, dass sich der Ausschuss gleich im Anschluss konstituiert und den Vorsitz wählt, dies
2. Beratung und Beschluss über die Einholung einer Rechtsberatung der Gemeinde Hofbieber durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund oder alternativ ein Rechtsanwalt- und Notarbüro
Herr Schneider beantragt den TOP dahingehend zu ergänzen, dass falls der HSGB sich für nicht zuständig erklärt, ein Rechtsanwalt- und Notarbüro mit de Prüfung zu beauftragen.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Rechtsberatung beim Hessichen Städte- und Gemeindebund oder alternativ ein Rechtsanwalt- und Notarbüro einzuholen.
Vorsitzender Frohnapfel schließt die Sitzung und kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung an. Diese fand am 14.12. im Jugendheim Wiesen mit folgendem Ergebnis statt.
Ein Teil der Gemeindevertreter der Stizung im Jugendheim Wiesen. Es wurden weitestgehend einstimmige Beschlüsse gefasst.
1. Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift der 4. und 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.11.2011 und 01.12.2011
Die Gemeindevertretung genehmigt die Niederschriften mit einigen Anpassungen.
2. Antrag der FDP Hofbieber zu Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zu zeitlichem Limit der Sitzungen
Die FDP-Fraktion legt einen Antrag zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vor, dessen Ziel ein zeitliches Limit für gemeindliche Sitzungen beinhaltet.
§ 23 soll um den Absatz 3 wie folgt ergänzt werden:
Redezeit und Dauer der Sitzungen
(3) Sitzungszeit ist regelmäßig im Zeitkorridor 19:30 Uhr bis 23:00 Uhr und darf 3 Stunden nicht überschreiten.
Die Gemeindevertretung strebt eine striktere Beachtung der Absätze 1 und 2 bezüg-lich Redezeit an.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag von Gemeindevertreter Oeste für den Haupt- und Finanzausschuss den neuen Absatz 3 der „Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Hofbieber“ wie im Antrag benannt als Zeitkorridor.
3. Beratung und Beschlussfassung der Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung
Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.11.2011 wurde der Entwurf der Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die diesbezüglichen offenen Fragen sind seitens der Gemeindeverwaltung ausgeräumt, Bürgermeister Schafft empfiehlt für den Gemeindevorstand die Beschlussfassung gemäß Vorlage zur Sitzung der Gemeindevertretung am 03.11.2011.
Gemeindevertreter Oeste berichtet aus der Beratung im Haupt- und Finanzaus-schuss mit der Beschlussempfehlung, den bereits in der Gemeindevertretersitzung vom 03.11.2011 vorgelegten Entwurf der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung zu beschließen mit der Einschränkung, dass die Erhöhung auf gerundete 80% des Anhebungsbetrages der neuen Gebührenkalkulation (Erhöhung) festgesetzt wird. Die Neufassung des Satzungstextes liegt als Entwurf vor.
Gemeindevertreter Klüber spricht für die CWE-Fraktion und verweist auf das Ver-hältnis von Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals, dies auch beispielhaft. Er sieht die Gebührenkalkulation auf den vollen Betrag kritisch, im Resümee teilt er mit, dass seine Fraktion den im Haupt- und Finanzausschuss gefundenen Kompromiss mitträgt. Gemeindevertreter Sailer spricht sich grundsätzlich auch für den Kompromissvorschlag aus.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung wie vorliegend. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Haushaltssicherungskommission
a) einen neuen Gebührenentwurf mit einer Reduzierung der Gebührentatbestände zu erarbeiten.
b) Standards für die Pflege und Unterhaltung der einzelnen Friedhöfe festzulegen.
c) die Erstellung einer neuen Gebührenkalkulation anhand der Ist-Zahlen 2012 und der Plan-Zahlen 2013.
4. Beratung und Beschlussfassung der Änderung der Friedhofsordnung zur Ausweisung von Flächen für Rasengräber
Die Friedhofsordnung der Gemeinde wurde zuletzt im März 2010 geändert. Es wurden neue Regelungen über die auf dem Friedhof Hofbieber geplanten Rasengräber (§ 21) sowie über die beabsichtige Errichtung einer Urnenwand (§ 28) aufgenommen.
Mittlerweile wurde auch von anderen Ortsbeiräten der Wunsch geäußert, auf den jeweiligen Friedhöfen Rasengräber einzurichten. Konkret liegen Anträge der Ortsbeiräte Elters, Kleinsassen, Schwarzbach, Wiesen und Traisbach vor.
Auf dem Friedhof Langenbieber wurde bereits im Frühjahr 2011 auf Wunsch von Angehörigen und mit Zustimmung des Ortsbeirates eine Fläche für Rasengräber ausgewiesen. Daher wurde der § 14 entsprechend angepasst, so dass die Möglichkeit besteht, nun auch auf allen anderen gemeindlichen Friedhöfen Flächen für Rasengräber auszuweisen.
Beschluss:
Auf Antrag der jeweiligen Ortsbeiräte und auf Empfehlung von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Oeste für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende neue Friedhofsordnung der Gemeinde Hofbieber.
5. Bericht zum Haushaltsvollzug gemäß § 28 (1) GemHVO-Doppik
Bürgermeister Schafft gibt den zweiten Bericht zum Haushaltsvollzug im Jahr 2011 gemäß § 28 (1) GemHVO-Doppik, dies zum Schuldenstand in Relevanz zum Bestand des Anlagevermögens.
Die Sparten Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Baulanderschließung werden im Eigenbetrieb Gemeindewerke Hofbieber abgebildet, dies bezüglich der Vermögenslage wie folgt:
Zu den Kassenkrediten weist Bürgermeister Schafft darauf hin, dass diese aus dem kumulierten Fehlbedarf der defizitären Ergebnishaushalte 2010 und 2011 resultieren und sich im Rahmen des festgelegten Höchstbetrages nach § 4 der Haushaltssatzung 2011 in einer Größenordnung von 2.500.000,-- € bewegen.
Weiter weist er darauf hin, dass die Eröffnungsbilanz im Entwurf fertiggestellt ist und zur Prüfung und Endabstimmung dem Revisionsamt des Landkreises Fulda vorgelegt wird.
6. Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogrammes 2011 – 2015 für die Gemeinde Hofbieber
Bürgermeister Schafft stellt fest, dass nach § 51 Nr. 7 HGO die Gemeindevertretung ausschließlich zuständig ist für die Festsetzung des Investitionsprogrammes als Teil der Haushaltssatzung.
Die Fraktionen haben die Haushaltsanmeldungen aus den Ortsteilen und Fachbereichen der Gemeindeverwaltung gesichtet und bewertet. Im Ergebnis liegt der Entwurf eines Investitionsprogrammes 2011 – 2015 vor.
Gemeindevertreter Oeste berichtet für den Haupt- und Finanzausschuss, dass keine Beschlussempfehlung in diesem Gremium ergangen ist.
Gemeindevertreter Kaufmann verweist auf das Zustandekommen der Maßnahmenliste im Konsens aller Fraktionen und dankt allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Er beantragt für die CDU-Fraktion, neben den veranschlagten Beträgen für das neue Bürgerhaus Niederbieber im Jahr 2012 oder 2013 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 108.000,-- € für diese Maßnahme aufzunehmen. Weiter wirbt er für die Umsetzung des Projektes zur Ortskernentwicklung Hofbieber.
Gemeindevertreter Sailer verweist für die SPD-Fraktion auf den Verschuldungsgrad und teilt mit, dass mit Unbehagen dem abgespeckten Investitionsprogramm zugestimmt werden könnte.
Gemeindevertreter Schneider empfiehlt für die Fraktionen von CWE, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen die abschließende Beschlussfassung des Investitionsprogrammes mit der Erhöhung der Investitionsmaßnahme für das Bürgerhaus Niederbieber um 108.000,-- € und die Aufnahme der Sanierung des Löschteiches Schwarzbach. Das Bürgerhaus Niederbieber soll nach den Grundsätzen des Energieautonomiekonzeptes umgesetzt werden. Die Einbringung des Doppelhaushaltes 2012/13 soll spätestens Ende Januar 2012 erfolgen.
Ausführlich wird die Maßnahme der Ortskernentwicklung besprochen, dies mit dem allgemeinen Konsens zur Ortskernentwicklung, aber nur bei Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes mit kreativen Wegen. Gelder sollen zum jetzigen Zeitpunkt hierfür nicht vorgesehen werden. Hierzu sprechen nach Gemeindevertreter Schneider, Gemeindevertreter Rothmund, Gemeindevertreterin Jennert, Gemeindevertreter Oeste, Gemeindevertreter Herbst und Gemeindevertreter Kaufmann.
Bürgermeister Schafft dankt den Gemeindevertretern für die Meinungsbildung aller Fraktionen, dass die Ortskernentwicklung grundsätzlich positiv begleitet wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, in den Entwurf der Haushaltssatzung 2012/13 als Anlage das Investitionsprogramm 2011 – 2015 wie vorliegend aufzunehmen. Dies mit der Ergänzung der Erhöhung der Investitionsmaßnahme für das Bürgerhaus Niederbieber um 108.000,-- € und die Aufnahme der Sanierung des Löschteiches Schwarzbach. Die roten Bemerkungen sollen aus dem Arbeitspapier herausgenommen werden.
Die Einbringung des Doppelhaushaltes 2012/13 soll nach Möglichkeit spätestens Ende Januar 2012 erfolgen.
7. Verkauf Waldgrundstück in der Gemarkung Kleinsassen
Der Vorgang wird mit Blick auf §16 der Geschäftsordnung ohne die Nennung von Namen und Beträgen behandelt:
Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes ist der Verkauf der Holzung in der Gemarkung Kleinsassen, Flur 6, Flurstück 18, mit einer Größe von 4.785 qm öffentlich im Blickpunkt Hofbieber Nr. 39 vom 30.09.2011 ausgeschrieben worden. Es sind 8 Angebote von Bietern aus der Gemeinde Hofbieber fristgerecht eingegangen.
Gemäß § 1 der Hauptsatzung können Grundstücksverkäufe bis zu einem Betrag von 5000,-- € durch den Gemeindevorstand entschieden werden. Da der Verkaufspreis über dieser Betragsgrenze liegt, ist die Gemeindevertretung zuständig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die gemeindliche Waldfläche an den Meistbietenden zu veräußern. Dies mit der Auflage, den Eigentümer zu verpflichten, den über das Grundstück führenden Wanderweg des Rhönklubs freizuhalten und ein Wegerecht in Form einer privatrechtlichen Verpflichtung für den Rhönklub eintragen zu lassen.
Zum Ende der Sitzung gibt Bürgermeister Schafft folgende Erklärung ab:
„Soweit zurzeit bezüglich eines Grundstückskaufvertrages im Ortskern Hofbieber Irritationen bestehen, will ich Folgendes erklären:
1. Ich entschuldige mich für die mit der Aufarbeitung des Sachverhalts verbundenen Unannehmlichkeiten bei allen Beteiligten. Danke für die Fairness in der Arbeit des Gemeindevorstandes. Wie schon im Hessischen Rundfunk und auch der Fuldaer Zeitung zitiert bedauere ich ausdrücklich die fehlerbehaftete Unterschrift – Entschuldigung.
2. Ich stelle klar, dass ich – wie Sie gegebenenfalls jetzt oder später nachvollziehen können – unter der Rechtsfolgenbetrachtung auch in diesem Vorgang zu jedem Zeitpunkt das Wohl der Gemeinde Hofbieber im Blick hatte und habe.
In allen Belangen unseres Gemeinwesens biete ich jedem Einzelnen von Ihnen die Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde Hofbieber auch für die Zukunft an.“
Bürgermeister Schafft geht zu allen Anwesenden von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand und reicht jedem die Hand.
Vorsitzender Frohnapfel bedankt sich zum Jahresabschluss für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Gremien und mit der Verwaltung. Er teilt im Nachgang zur Sitzung mit, dass als nächster Sitzungstermin der Gemeindevertretung Dienstag, 31. Januar 2012, geplant ist.
Die Schlussworte von Stefan Frohnapfel im Wortlaut:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
am Ende der heutigen, letzten Sitzung in 2011 möchte ich mich bei ihnen allen für ihr ehrenamtliches und uneigennütziges Engagement in diesem Jahr für unsere Gemeinde und ihre Bürger/innen bedanken.
Die finanzielle Lage unserer Gemeinde und das hohe Haushaltsdefizit zwingen uns, bei den Ausgaben und Investitionen zu sparen. Durch das Ergebnis der diesjährigen Kommunalwahl sind alle Fraktionen in der Pflicht, miteinander in den Beratungen durch Konsens oder einen tragfähigen Kompromiss zu einem Beschluss zu kommen.
Die notwendigen und auch teilweise zeitintensiven Diskussionen und Beratungen sollten aber nach Möglichkeit sachlich und nicht zu emotionell oder sogar verbissen geführt werden. Hierbei sollten das Wohl unserer Gemeinde immer im Vordergrund stehen und nicht persönliche Interessen oder Interessen von Parteien bzw. Wählergemeinschaften.
Bei allem Sparzwang dürfen wir uns jetzt und auch in Zukunft notwendigen und wichtigen Investitionen für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde nicht verschließen. Gemeinsam sollten wir deshalb im neuen Jahr die anstehenden Themen angehen.
Bedanken möchte ich mich bei Herrn Bürgermeister Schafft und den Beigeordneten im Gemeindevorstand für die gute, offene und faire Zusammenarbeit. Ebenso gilt mein Dank Herrn Kling, Frau Fischer und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Unterstützung und die erforderlichen, informativen Vorlagen zu den Sitzungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich wünsche ihnen und ihren Angehörigen noch ein paar ruhige Adventstage, ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2012!