1. Veranstalter (z. B. Vereinsfest)
2. Für die Durchführung Verantwortlicher (Antragsteller)
Name*Vertreter der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins:
3. Anlass bzw. Bezeichnung der Veranstaltung
(z. B. Volks-, Schul- o. Vereinsfest, Sportsveranstaltung)
4. Zeitpunkt der Veranstaltung:
5. Zeitpunkt der Veranstaltung:
Straße/Raum:
Eigentümer:
Zeltverleiher:
Betriebsart:
Schankwirtschaft; es wird verabreicht:
Fassbier Flaschenbier alkoholfreie Getränke Kaffee/Tee
Getränkeschankanlage der Firma
Speiswirtschaft
Grillspezialitäten
Kaffee und Kuchen
Brot/Spezialitäten aus dem Backofen
Imbisswagen bzw. Imbissstand
Anlieferung der Firma
Küchennutzung im Gebäude
8. Parkplätze
Anzahl und Lage:
9. Jugendschutz
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes sind bekannt.
Zur Durchsetzung sind folgende Maßnahmen geplant:
Einlasskontrolle ab Jahren
24.00 Uhr Kontrolle der Anwesenden und ggfs. Ausschluss
Getränkeabgabekontrolle (alkoholische)
10. Ordnungsdienst
Für die Dauer der Veranstaltung bis
1 Stunde nach der Veranstaltung wird ein Ordnungsdienst eingesetzt.
Eigene Ordnungskräfte:
Verantwortlicher:
Weitere Personen:
Security Firma:
11. Lärmschutz
Uns ist bekannt, dass es in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr verboten ist,
Lärm zu verursachen. Folgende Maßnahmen sind zur
Einhaltung der Nachtruhe vorgesehen:
12. Unterlagen
Dem Antrag ist ein Flyer / Programm der Veranstaltung beizulegen.
Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist zusätzlich ein Lageplan beizufügen,
auf welchem die Freifläche bzw. der Standort des Festzeltes gekennzeichnet ist;
ferner sind die Parkplätze zu kennzeichnen.
13. Sonstiges
Der Einsatz von Skybeamern ist grundsätzlich untersagt. Der Gestattung
wird ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz sowie die Bestimmungen zum
Lärmschutz beigefügt. Der Brandschutzsicherheisdienst ist rechtzeitig beim
Ordnungsamt zu beantragen. Die Anmeldung bei der GEMA ist ebenfalls gesondert
zu beantragen. Ein Antrag Anmeldung GEMA kann bei www.gema.de ausgefüllt
werden. Die Zeltabnahme ist rechtzeitig direkt beim Kreisbauamt
Fulda (Tel: 0661/600283) zu beantragen. Für weitere Fragen wenden Sie sich an
das Ordnungsamt der Gemeinde Hofbieber 06657/987-311.
Der Antragssteller bestätigt, dass es die Hinweise auf den Folgeseiten des
Antrages durchgelesen und zur Kenntnis genommen hat. Ihm ist bekannt, dass
die Gestattung nur erteilt werden kann, wenn die im öffentlichen Interesse
erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen
Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer des
Festes bzw. der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem
Zustand unterhalten werden dürfen, wenn sie vorher vom Sachkundigen abegenommen
wurden und dieser die ordnungsgemäße Beschaffenheit schriftlich bestätigt hat, ein
Trinkwasseranschluss vorhanden ist und zum Gläserspülen Spüleinrichtungen
mit zwei Becken und Frisch-Trinkwasserversorgung vorhanden sind). Er versichert dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht hat,
ihm ist bekannt, dass die Gestattung insbesondere dann zurückgenommen werden kann,
wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht.
Hofbieber,
Unterschrift des Antragstellers:
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers:
Hiermit erkläre ich mich mit der Durchführung der Veranstaltung
auf meinem Grundstück einverstanden.
Hofbieber,
Unterschrift Grundstückseigentümer:
Antrag Straßensperrung
Für die v. g. Veranstaltung wird weiterhin enie
Straßensperrung für die im
beigefügtem Plan gekennzeichneten Straßen beantragt.
Dauer der Sperrung:
Hofbieber,
Unterschrift des Antragstellers: