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  • Anmeldung zur Eheschließung - Was ist zu beachten?

    Heiraten kann man grundsätzlich vor jedem Standesbeamten in Deutschland.

    Die Eheschließungen haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, anzumelden. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.

    Für die Anmeldung der Eheschließung sind zunächst einmal folgende Unterlagen mitzubringen:

    In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten.
    Es empfiehlt dich daher, immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.


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