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  • Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirates

    Aufgaben, Ziele, Zusammensetzung und Organisation des Seniorenbeirates der Gemeinde Hofbieber


    I. Einleitung

    Bis zu dem Jahre 2050 steigt der Anteil ältere Menschen in der Gemeinde Hofbieber auf ca. 26 % der Gesamtbevölkerung und die Zahl der Wahlberechtigten dieser Altersgruppe auf über 35 %

    Die damit wachsende Bedeutung der älteren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, spiegelt sich aber nicht automatisch in einer angemessenen Vertretung in den politischen Organen der Gemeinde Hofbieber wieder. Wenn es auch durchaus wünschenswert ist, jüngere Generationen rechtzeitig in die Verantwortung für ein Gemeinwesen einzuführen und ihnen diese auch zu übertragen, so muss anderseits dem Bedürfnis älterer Menschen, ihren spezifischen Interessen sachgerecht Vertreten zu sehen, nachhaltig Rechnung getragen werden (das Durchschnittsalter der Gemeindevertretung ist in 2006 ist 47 Jahre, in 2001 war es 49 Jahre.

    Diese Interessen werden von den politischen Entscheidungsträgern, von den Parteien und der Verwaltung keineswegs automatisch berücksichtigt.

    Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einschlussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen anderseits hat bundesweit schon in den 70iger Jahren des vorgehenden Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt, deren Bezeichnung als "Seniorenvertretung" heute zum allgemeinen Sprachgebrauch berührt. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen - derzeit etwa 1.500 in der Bundesrepublik, davon ca. 100 in Hessen - wird auch von Wissenschaft und  Politik als legitimer Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozess in vorparlamentarischen Raum anerkannt. Die Bezeichnungen für solche Vertretungen sind sehr unterschiedlich. Für die Gemeinde Hofbieber sollte der Begriff des Seniorenbeirates gewählt werden.


    Rechtliche Grundlagen für die Organisation entsprechender Seniorenbeirate ist der § 8 C der hessischen Gemeindeordnung nach dieser Bestimmung können Seniorenbeiräten Anhörung- , Vorschlags- und Redemöglichkeiten in den Organen und Ausschüssen eingeräumt werden. Die Rechte der Seniorenvertretung beruhen also nach wie vor auf der freiwilligen Entscheidung der kommunalen Organe. Grade auch deshalb ist ein Beirat nach § 8 C HGO die rechtlich am besten abgesicherte Form einer Seniorenvertretung.

    In der Gemeinde Hofbieber ist durch den Ausschuss für Sozialwesen und Sport, Jugend und Senioren der am 15.12.2005 gefasste Beschluss zur Bildung eines Seniorenbeirates am 11.05.2006 noch einmal bestätigt worden.


    a) Seniorenarbeit
    Bürgermeister Schafft informiert, dass für Seniorenarbeit insgesamt 2000,-- € zur Verfügung gestellt sind. Die Haushaltsmittel werden den einzelnen Ortsteilen budgetiert zur Verfügung gestellt mit der Möglichkeit, sie in das Nachjahr zu übertragen und auch ortsteilübergreifend zu verwenden. Den Ortsvorstehern bzw. den Ortsbeiräten wird freigestellt, über die Verwendung zu entscheiden, die Auszahlung erfolgt auf schriftliche Anforderung durch den Ortsvorsteher.

    Im Zusammenhang mit den Feststellungen zum demographischen Wandel ist die Gemeinde Hofbieber darum bemüht, ein Konzept "Altenpflegeorganisation/Netzwerk Hofbieber" zu schaffen. Es geht um die Erstellung eines Konzeptes zur ehrenamtlichen Ausgestaltung entsprechender Altenpflege. Hierzu soll unter Mitwirkung externer beratender Stellen im Rahmen einer (kommunalen) Arbeitsgruppe vorgearbeitet werden.
    Im Entwurf der Haushaltssatzung 2006 sind hierfür 5.000,-- € vorgesehen, wobei eine EU-Förderung in gleicher Höhe erwartet wird.

    Bürgermeister Schafft schlägt vor, einen Seniorenbeirat zu gründen, der eine Bündelung der Interessen von Senioren schaffen kann und den gemeindlichen Gremien beratend zur Seite steht.

    Folgende Mitglieder könnten dem Seniorenbeirat angehören:
    Fraktionsvorsitzende, Vorsitzender des Ausschusses Kultur und Sport und Jugend und Senioren, Bürgermeister Schafft, interessierte Bürger (VdK Vorsitzende, angehörige heilender und pflegender Berufe, Kirchenvertreter und andere).

    Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen Seniorenbeirat zu gründen.

    Der Seniorenbeirat ist mit angemessenen Mitteln auszustatten.

    II Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirates

    1.) Der Seniorenbeirat hat das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politischen Entscheidungsprozesse gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft und im kulturellen und sozialen Bereich einzubringen. Er ist deshalb eine politische Interessenvertretung, weil er die Teilhabe älterer Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sichern will. Dadurch unterscheidet er sich eindeutig von Seniorengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen und Parteien, die jeweils anderen spezifischen Zielen verpflichtet sind.

    Die Bündelung der durch vorbenannte Gruppierungen jeweils vertretenden spezifischen Ziele zu politischen Willensäußerungen ist Aufgabe des Seniorenbeirates. Die vorbenannten Gruppen sind daher aufgefordert im Seniorenbeirat der Gemeinde Hofbieber mitzuwirken.

    Der Seniorenbeirat arbeitet:
    Parteipolitisch und konfessionell neutral sowie unabhängig von Interessenverbänden.

    Der Seniorenbeirat nimmt sich allen Themen der Mitsprache und Mitwirkung im kommunalen Raum in allen Fragen, die älteren Menschen betreffen und für ihre Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind an.

    Die Entwicklung der Altenhilfe mit

    Der Seniorenbeirat erreicht seine Ziele insbesondere durch:

    III Zusammensetzung des Seniorenbeirates

    Der Seniorenbeirat der Gemeinde Hofbieber ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hofbieber, der in der Gemeindevertretung vertretenden Fraktionen und des Fachausschusses interessierte Bürger und Seniorengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen und Parteien.


    Der Seniorenrat der Gemeinde Hofbieber besteht aus folgenden Personen:


    Gemeinde/Bürger
    Bürgermeister Marcus Schafft

    Lioba Vogler, Ordnungsamt (projektbezogen Klaus-Dieter Eckstein Altenpflegekonzept)
    Peter Jordan Vorsitzender des Ausschusses für Sport, Sozialwesen, Jugend und Senioren

    Kirche :
    Pfarrer Klaus-Dieter Tucher
    Pfarrerin Pausch-Traud

    Sozialverband : VDK Ortsgruppe Hofbieber Herr Henkel

    Es besteht jederzeit die Möglichkeit, anlass- oder themenbezogen auf Dauer oder zeitlich begrenzt weitere Institutionen oder Verbände und Personen in die Arbeit des Seniorenbeirates einzubeziehen.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit von Bürgerinnen und Bürger anlass- oder themenbezogen auf Dauer oder zeitlich begrenzt im Seniorenbeirat mitzuarbeiten.

    Der Seniorenbeirat trifft sich regelmäßig (ca. 4mal pro Jahr) um die Aufgaben und Aktivitäten des Seniorenbeirates zu steuern und zu koordinieren und um Veranstaltungen selbst durchzuführen bzw. andere Institutionen, Personen und Gruppen bei deren Arbeit zu beraten und zu unterstützen.

    IV Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Gremien

    Um die gemeindlichen Gremien über die Arbeit des Seniorenbeirates zu informieren, erhalten die Fraktionsvorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenden Fraktionen und der Ausschussvorsitzende des Ausschusses Sport- und Sozialwesen, Jugend- und Senioren die Protokolle der Sitzungen des Seniorenbeirates.

    Der Gemeindevorstand und die Außenstellen der Verwaltung werden regelmäßig durch den Bürgermeister über die Arbeit des Seniorenbeirates informiert.

    Hofbieber, 15.05.2006



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